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Stehen Sie vor einem verkehrspsychologischen Gutachten oder haben Sie ein verkehrspsycho­logisches Gutachten nicht bestanden?

Verkehrstherapie

unkompliziert und zielorientiert

Die Ver­kehrsthe­ra­pie findet dann statt, wenn Sie als Ver­kehrs­teil­neh­mer*in (im All­ge­mei­nen Mo­tor­fahr­zeug­len­ker*in) im Stras­sen­ver­kehr der­art auf­fäl­lig werden, dass ein Füh­rer­schein-Ent­zug für un­be­stimm­te Zeit (Si­che­rungs­ent­zug) ver­fügt wird und ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten die Fahr­eig­nung ne­ga­tiv be­ur­teilt.

In der Ver­kehrsthe­ra­pie wer­den wir mit Ihnen vor al­lem The­men be­spre­chen, wel­che im ver­kehr­s­psy­cho­lo­gi­schen und/oder ver­kehrs­me­di­zi­ni­schen Gut­ach­ten als ungünstig bezeichnet werden, was zu einer negativen Beurteilung der Fahreignung führt.

Die Ver­kehrsthe­ra­pie soll Ihnen helfen, Einstellungs- und Ver­hal­tens­­än­de­run­gen zu­min­dest in die We­ge zu lei­ten, so dass mit ei­ner ho­hen Wahr­schein­lich­keit Rück­fäl­le ver­hin­dert wer­den. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fahrverhalten auseinander zu setzen und geeignete Strategien zu entwickeln, um sich künftig sicherheitsbewusst und regelkonform im Strassenverkehr zu bewegen.

Rufen Sie uns an!

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