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Stehen Sie vor einem verkehrspsychologischen Gutachten oder haben Sie ein verkehrspsycho­logisches Gutachten nicht bestanden?

Verkehrstherapie

unkompliziert und zielorientiert

Die Ver­kehrsthe­ra­pie findet dann statt, wenn Sie als Ver­kehrs­teil­neh­mer*in (im All­ge­mei­nen Mo­tor­fahr­zeug­len­ker*in) im Stras­sen­ver­kehr der­art auf­fäl­lig werden, dass ein Füh­rer­schein-Ent­zug für un­be­stimm­te Zeit (Si­che­rungs­ent­zug) ver­fügt wird und ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten die Fahr­eig­nung ne­ga­tiv be­ur­teilt.

In der Ver­kehrsthe­ra­pie wer­de ich mit Ihnen vor al­lem The­men be­spre­chen, wel­che im ver­kehr­s­psy­cho­lo­gi­schen und/oder ver­kehrs­me­di­zi­ni­schen Gut­ach­ten als ungünstig bezeichnet werden, was zu einer negativen Beurteilung der Fahreignung führt.

Die Ver­kehrsthe­ra­pie soll Ihnen helfen, Einstellungs- und Ver­hal­tens­­än­de­run­gen zu­min­dest in die We­ge zu lei­ten, so dass mit ei­ner ho­hen Wahr­schein­lich­keit Rück­fäl­le ver­hin­dert wer­den. Sie gibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fahrverhalten auseinander zu setzen und geeignete Strategien zu entwickeln, um sich künftig sicherheitsbewusst und regelkonform im Strassenverkehr zu bewegen.

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